Klar arbeiten wir mit KI.
Denn wir wollen ja schließlich die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Kunden – und den bestmöglichen Weg zu diesen Ergebnissen. Alle Mitarbeitenden arbeiten bei uns mit KI-Programmen, die Redaktion, die Beratung und die Grafik. ABER: Einsetzen dürfen unsere Mitarbeiterinnen viele Tools nur zum Testen. Sobald es um Kundendaten und -Informationen geht, dürfen nur sehr ausgewählte sichere KI-Programme verwendet werden. Die EU hat mit dem AI-Act jetzt ein Zeichen gesetzt und alle Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen. Auch wir machen das und nehmen das zum Anlass, an dieser Stelle unsere KI-Richtlinien einmal zusammenzufassen.
Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
Wir befolgen alle gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der EU-KI-Verordnung (AI Act). Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Datenschutzgesetzen wie der DSGVO und die Sicherstellung der Urheberrechtskonformität.
Sorgfältige Auswahl und Prüfung
Es werden ausschließlich KI-Systeme eingesetzt, die den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen und eine geschützte Datenverarbeitung gewährleisten. Vor dem Einsatz durchlaufen alle Tools eine gründliche Evaluierung hinsichtlich ihrer technischen und rechtlichen Eignung.
Schulung und Sensibilisierung
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig in den Bereichen Datenschutz und Sicherheit geschult. Zudem stellen wir sicher, dass alle am Produktionsprozess beteiligten internen und externen Mitarbeiter sich der verantwortungsbewussten Nutzung von KI-Tools bewusst sind und verpflichtet haben.